Harleyparade 2019

Die European Bikeweek rund um den Faakersee, auch bekannt als das Harleytreffen, jährt sich heuer zum 22. Mal. Es ist ein besonderes Fest für alle Liebhaber von Motorrädern und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region.

Am Samstag, dem 7. September ist es dann wieder soweit und die Harleyparade zieht vom Faakersee über die Villacher Innenstadt, rund um den Ossiachersee und über Lind ob Velden zurück in die Harleyvillage am Faakersee. Auch heuer werden wieder unzählige Schaulustige erwartet.

Um die Sicherheit aller Paradeteilnehmer, den Zuschauern und natürlich dem gewöhnlichen Straßenverkehr zu gewährleisten wird die Route Abschnittsweise für die Dauer der Parade gesperrt. Bitte informieren Sie sich vorab über mögliche Ausweichrouten und meiden Sie Kreuzungsbereiche mit der Parade. Im Stadtgebiet von Villach werden die Straßen, auf denen die Harleyparade verläuft, von ca. 11 - 14 Uhr gesperrt.

Rauchmelderpflicht

Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen ist innerhalb von Wohnungen in Aufenthaltsräumen - ausgenommen in Küchen - sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens 1 Rauchwarnmelder zu installieren. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Wo müssen Heimrauchmelder angebracht werden?

Laut Gesetz müssen diese nur innerhalb von Wohnungen und hier nur in den Aufenthaltsräumen sowie entlang der Fluchtwege (Gänge, Vorräume) installiert werden. Als Aufenthaltsräume gelten Räume, in welchen sich Personen längere Zeit aufhalten, das sind insbesondere Schlaf- und Wohnräume. Abstellräume und Sanitärräume zählen nicht dazu. Obwohl die Küche als Aufenthaltsraum gilt, wurde diese vom Gesetzgeber aufgrund der vorhersehbaren, hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlauslösungen durch Kochtätigkeiten vom Installationsumfang ausgenommen. Steht z. B. die Küche in offener Verbindung mit dem Wohnraum, ist der Rauchwarnmelder möglichst weit entfernt von der Kochstelle im Wohnbereich zu installieren.

Wie müssen Heimrauchmelder installiert werden?

Bei der Installation der Rauchwarnmelder sind die Gebrauchs- und Montageanweisungen des Herstellers einzuhalten. Insbesondere sind Rauchwarnmelder an die Decke und in der Regel mittig im Raum zu installieren.

Wartung & Funktionstest

In den Montageanleitungen für die Rauchwarnmelder sind, abhängig vom jeweiligen Produkt, Angaben über die Montage, Wartung und die durchzuführenden Funktionstests enthalten. Rauchwarnmelder müssen regelmäßig auf Ihre Funktion durch Betätigung des Testknopfes überprüft werden, wobei die Testintervalle abhängig vom jeweiligen Produkt sind (von einmal wöchentlich bis einmal jährlich). Ebenfalls muss die Batterie nach den Angaben der Betriebsanleitung ersetzt werden, jedenfalls dann, wenn der Rauchwarnmelder durch einen Signalton den notwendigen Batteriewechsel anzeigt. Der Rauchwarnmelder funktioniert auch dann noch 30 Tage.


Die gesetzliche Grundlage (LGBL. Nr. 80/2012) kann im Internet abgerufen werden!

Verhalten bei Bränden

Im Brandfall ist es immens wichtig, dass man von der ersten Sekunde an richtig reagiert, um so das Leben von Mitmenschen und natürlich sein eigenes retten zu können.

Faktum ist, dass die meisten Brandtoten nicht in erster Linie verbrannt sind, sondern an den giftigen Rauchgasen erstickt sind. Diese Gase sind stark toxisch und können bereits nach wenigen Luftzügen zur Bewusstlosigkeit führen. Im Sinne Ihres eigenes Wohles ist es daher wichtig, dass Sie im Ernstfall die bekannte KARL-Regel in dieser Reihenfolge befolgen. Wenn die KARL-Regel beachtet wird, können Sie sicher sein, dass Sie die richtigen Maßnahmen für Brandfälle ergriffen haben.

Was heißt KARL?

Keine Panik

Wichtig ist, dass in Ausnahmesituationen wie einem Brand unbedingt Ruhe bewahrt wird und man nicht in Panik verfällt, da nur so ein strukturiertes Denken und Handeln möglich bleibt.

Alarmieren

Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 122! In solchen akuten Notfällen ist immer und ausschließlich diese Notrufnummer zu verwenden und der Notruf sofort abzusetzen, damit keine kostbare Zeit verloren geht, da bei sämtlichen Einsatzkräften der Anfahrtsweg nicht vergessen werden darf.

Dem Disponenten in der Notrufzentrale sind folgende Fragen zu beantworten:


Wer ruft an?

Was ist passiert?

Wo ist es passiert?

Wie sind die Umstände (bzw. sind Personen in Gefahr)?

Retten

Warnen Sie andere Menschen vor der Gefahr und verlassen Sie den Gefahrenbereich. Leisten Sie dabei anderen Personen Hilfe, soweit dies möglich bzw. zumutbar ist.

Schließen Sie Türen und Fenster zum Brandraum und benutzen Sie die gekennzeichneten Fluchtwege (Aufzüge dürfen in der Regel nicht benutzt werden). Einatmung von Brandrauch ist tunlichst zu vermeiden.


Löschen

Soweit es die Lage zulässt, leiten Sie erst jetzt erste und erweiterte Löschmaßnahmen mittels tragbaren Feuerlöschern oder anderen vorhandenen Löschgeräten (z.B. Wandhydranten) ein. Sie dürfen sich und andere dabei aber nicht in Gefahr bringen!

Weisen Sie beim Eintreffen die Feuerwehr ein und informieren Sie über die genaue Schadenslage (soweit sie bekannt ist) und bereits von Ihnen getroffene bzw. veranlasste Erstmaßnahmen.

Sirenensignale

Österreich verfügt über ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem mit mehr als 8.000 Sirenen, womit die Zivilbevölkerung im Katastrophenfall gewarnt werden kann. Um die Funktion und Reichweite der Sirenen zu testen, findet alljährlich am ersten Samstag im Oktober in der Zeit von 12:00 - 12:45 Uhr der österreichweite Zivilschutzprobealarm statt.

Dabei werden im Viertelstundentakt die verschiedenen Sirenensignale durch die Funkleitstellen des Bundes und Landes ausgelöst. Die Sirenenprobe soll aber auch dazu dienen, die Bevölkerung mit den einzelnen Signalen vertraut zu machen. Dementsprechend sollten Sie am 2. Oktober 2021 aufmerksam die Sirenensignale verfolgen und sich auch mit den unten angefügten Verhaltensregeln vertraut machen. Es geht letztendlich um Ihre Sicherheit!

Rettungsgasse seit 2012 Pflicht

Seit 1. Jänner 2012 ist es soweit: Bei Staubildung ist die Rettungsgasse auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen Pflicht. Damit kommt der Gesetzgeber einem langjährigen Wunsch der Einsatzorganisationen und der ASFINAG nach. Die Rettungsgasse sichert im Ernstfall schnelle Hilfe. Aus Erfahrungen wissen wir: Durch die Rettungsgasse kommen Rettung, Feuerwehr, Polizei und sonstige Einsatzkräfte um bis zu vier Minuten schneller zu den Unfallopfern. Die Überlebenschancen von schwer Verletzten steigen dadurch um bis zu 40 Prozent.


Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.


Was bringt die Rettungsgasse?

Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.


Was Sie tun müssen!

Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.


Wann gilt die Rettungsgasse?

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig: im Wesentlichen dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.


Was Sie noch wissen sollten!

Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!

Fotos und Text: www.rettungsgasse.com

Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahr

  • Entzünden Sie im Wald kein offenes Feuer oder werfen Sie keine Zigaretten oder Streichhölzer weg.

  • Feuerverbote müssen unbedingt eingehalten werden
    (Informationen dazu im Internet, Radio und Fernsehen sowie in Zeitungen).

  • Auf Grillplätzen dürfen nur fest eingerichtete Feuerstellen verwendet werden. Entfachte Feuer müssen immer in Beobachtung stehen und ein Funkenflug sofort gelöscht werden. Diese Feuerstellen dürfen nur im absolut gelöschten Zustand verlassen werden.

  • Bei starken oder böigen Winden kein Feuer im Freien entzünden!

  • Sollte ein Waldbrand entdeckt werden: umgehend die Feuerwehr (122) verständigen und in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten. Bei Bedarf Einweisung der Hilfskräfte.

Rettungskarten für Ihr Auto

Unterstützung für uns, Sicherheit für Sie - die Rettungskarte!

Tipps in der Adventzeit

Oft wird die Gefahr, die von einer brennenden Kerze ausgeht, unterschätzt. Durch die Wärmeausstrahlung können sich Zweige oder brennbare Stoffe in der Umgebung leicht entzünden. Unsere Tipps für die Advent- und Weihnachtszeit sollten dabei helfen, die Brandgefahr zu verhindern – damit die Ruhige Zeit kein "feuriges" Ende nimmt.

  • Adventkränze und Gestecke sollten frisch gebunden sein. Je trockener die Zweige sind, desto größer ist die Brandgefahr.

  • Den Kranz auf eine nicht brennbare Unterlage, etwa eine Glasplatte oder einen großen Porzellanteller stellen.

  • Adventkranz, Weihnachtsgesteck, Christbaum entfernt von brennbaren Stoffen positionieren.

  • Fixieren Sie Ihren Christbaum in einem ordentlichen Christbaumfuß. Womöglich mit Wasser gefüllt.

  • Kerzen im Abstand von mindestens 20 Zentimetern zum nächsten Ast oder Dekorationsmaterial anbringen. Besondere Vorsicht bei Verwendung von Sternspritzern.

  • Christbaumkerzen von oben nach unten entzünden, und nie ganz herunterbrennen lassen.

  • Christbaum, Adventkränze, Weihnachtsgestecke trocknen in der Wohnung innerhalb einer Woche aus. Ein Funke genügt oft, um die ausgetrockneten Nadeln explosionsartig zu verbrennen.

  • Offenes Feuer und Licht niemals ohne Aufsicht lassen!

  • Streichhölzer und Feuerzeuge für Kleinkinder immer unerreichbar aufbewahren.

  • Kleine Kinder nie allein in der Nähe von brennenden Kerzen lassen. (Offenes Licht und Flammen fasziniert Kinder und lädt zum Experimentieren und Spielen ein.)

  • Ein geeignetes Löschgerät (Feuerlöscher, Löschdecke bzw. Wasserkübel) sollten Sie für alle Fälle trotzdem immer bereithalten.